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Stellungnahme Katzenschutzverordnung

Die Zusammenarbeit zwischen dem Tierschutz Baden-Baden e.V. und der Stadt ist offen und konstruktiv. Die Katzenschutzverordnung ist dabei von besonderer Relevanz und Brisanz, allerdings auch mit einigen Hürden verbunden, die beispielhaft dargestellt werden.

Innerhalb der letzten Jahre, insbesondere im Zeitraum 2021 bis 2025, kam es zu sprunghaft erhöhtem Aufkommen von Katzen mit mehreren Hot Spots durch das gesamte Stadtgebiet, zusätzlich zu mehreren sogenannten Animal Hoarding Haushalten, in einem der Fälle mit bis zu 90 Tieren. Die enorme Anzahl an Aufnahmen im Tierheim, was für jedes Tierheim eine Herausforderung darstellt und fast nicht zu bewältigen ist, hatte eine Überbelegung der Katzen mit hoher Raumkapazität bis zum Jahresende 2025 zur Folge.

Aus dieser Not heraus gab es seither unsere stetige Forderung nach einer Katzenschutzverordnung und die Bauplanung eines zusätzlichen Katzenhauses, um eine tierschutzgerechte Unterbringung gewährleisten zu können. Dies kann nur Weichenstellung für weitere Lösungsmöglichkeiten sein, die nachfolgend dargestellt sind.

Für eine Argumentation einer Katzenschutzverordnung ist es aber erforderlich, Meldung möglichst vieler Hot Spots von verwildert lebenden Katzen zu erhalten. Um die finanzielle Belastung einschätzen zu können ist daher die ungefähre Angabe von Anzahl der Tiere und deren Gesundheitszustand notwendig. Jedes Jahr hat der Tierschutzverein in Zusammenarbeit mit Teilen der Bevölkerung durch Einfang- und Kastrationsaktionen punktuell einer weiter unkontrollierten Vermehrung entgegenwirken können. Viele solcher Projekte können aber nur mit der aktiven Unterstützung von Baden-Badener Bürgern – im direktem Austausch mit dem Tierheim – Erfolg haben. Unser Appell ist nicht eigeninitiativ tätig zu werden. Wir sind dankbar für die Hilfe, wenn beispielsweise unter unserer Anleitung Katzenfallen aufgestellt und beaufsichtigt werden, denn die Erfahrung zeigt, dass in der Statistik ausschließlich privat eingefangene verwilderte Katzen nicht vorkommen.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist dass die Katzenschutzverordnung nur für Freigänger greift, nicht aber für die meisten Massentierhaltungen. Animal Hoarding Fälle finden i.d.R. im geschlossenen Raum statt, in der 2 Raum Wohnung, im Haus.
Für dieses Problem findet die Katzenschutzverordnung bis heute keine Lösung.


Wichtig und festzuhalten ist: es benötigt ein gemeinsames Miteinander! Dafür brauchen wir die Unterstützung der Bürger. Je genauer hingesehen wird, desto erfolgreicher.

Wir nehmen die Aufklärungsarbeit weiterhin sehr ernst, sind aber nach wie vor auf die Eigenverantwortung jedes einzelnen Halters angewiesen.


An unserer Haltung: “Kastrieren, Kennzeichnen, Registrieren” ändert sich nichts.

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